Im Rahmen eines Erstgesprächs werden wir gemeinsam Ihre Beschwerden/ Ihr Anliegen analysieren und entscheiden, welche Therapie/Beratungsform für Sie am besten geeignet ist. Außerdem dient das Erstgespräch dazu, die gegenseitige „Chemie“ zu prüfen, eine Vertrauensbasis zu schaffen und so die Grundsteine für die zukünftige Zusammenarbeit zu legen.
Ich betrachte das Gespräch zum Kennenlernen als eine zwischenmenschliche Begegnung auf Augenhöhe, in der Sie von meiner ärztlichen und psychotherapeutischen Erfahrung profitieren und in der wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.
Die Kosten für das Erstgespräch ( 2-4 Einzelsitzungen von jeweils 50 Minuten) werden meistens ohne Antrag von allen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte klären Sie das mit Ihrer Versicherung vorher ab. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ) und EBM.
Darüber hinaus besteht ab dem 01.04.2017 (neue Richtlinien für Psychotherapie) die Möglichkeit, einen Termin für die "psychotherapeutische Sprechstunde" zu vereinbaren, um eine schnelle Information und eine Orientierung für das weitere Prozedere zu bekommen. Diese Gespräche garantieren keinen Therapieplatz in der gleichen Praxis, sind aber (ab April 2018) eine Voraussetzung für eine eventuelle weitere Akutbehandlung, eine Kurz- oder eine Langzeittherapie.